Einrichtungsfunktion
Achse 1.1 Institutionelle Funktion. Die Aufgabe dieses Dienstes ist die ausgezeichnete Funktion der Einrichtung, -in Bezug auf die Leistungsfähigkeit/Wirkungsfähigkeit und Unparteilichkeit der Verwaltungsaktion- in seinem institutionellen Zusammenhang.
Achse 1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Funktion: Grunglegende Aufgaben sind die regelmäßige und leistungsfähige Funktion des finanziellen Dienstes, den Haushaltsplan und Bilanzkonto, mit der ganzen wirtschaftlichen Bilanz der Einrichtung verbunden, die richtige Aufstellung der Inventare des Vermögens und der technischen Wartungskarten der Güter.