Geschichte der Beziehungen
Es ist möglich, dass Sie auf die ersten Beziehungen mit der Universität Udine neugierig sind. Man muss daher in die Vergangenheit nachschauen, um die Situation besser zu verstehen.
1967 –1978
Das verwaltungsmäßige und juristische Mittel, das damals (1967) die örtlichen Körperschaften einführten, um sich für die Gründung eines Universitätssitzes in Udine und in Friaul einzusetzen, am Anfang durch eine Konvention mit der Universität Triest, aber mit der ausgesprochenen Absicht, einen selbständigen Sitz in Udine einzurichten, obwohl dieses Ziel von den damaligen Rechtsvorschriften nicht gestattet war, und denselben mit dem Territorium streng zu verbinden, war das “Konsortium der örtlichen Körperschaften”, laut Artikel 156 und folgenden des vorher bestehenden Einheitstextes des Gemeinde – und Provinzgesetzes vom 3. März 1934 Nr. 383. Auf Grund des Präfektdekrets der Provinz Udine vom 27. November 1967, wurde das Konsortium für die Begründung und die Entwicklung der Universitätslehre gegründet.
Das Istitutionsvorbild war das entsprechende Konsortium für die Begründung und die Entwicklung der Universitätslehre in Verona, die 1959 gegründet wurde, wodurch die Freie Universität Verona bereits aktiviert worden war. Die Universitätsfächer waren aber noch nicht von dem anständigen Ministerium anerkannt. Am Ende der Kurse wurde das einzige gesetzlich erlaubte Mittel jener Zeit, im Interesse der Studenten, das heißt das Übereinkommen mit einer staatlichen Universität bzw. die Universität Padua, gewählt.
Als das Konsortium gegründet wurde, bemühte es sich sofort den Inhalt des dreißigjährigen Übereinkommens mit der Universität Triest festzustellen, die am 29. Februar 1968 abgeschlossen wurde. Der politische Zusammenhang unserer Region jener Zeit war nicht ganz dafür günstig, da die Polemik über die Wahl von Triest als Regionalhauptort 1962 und über die Aktivierung der Medizinischen Fakultät in Triest 1964, die von Udine und Friaul bereits beansprucht wurde, noch nicht augetragen war. Das Ziel des Übereinkommens war die Aktivierung der Fakultät für fremde Sprachen und Literaturen in Udine, wo sie noch abwesend war, und ihre Unterstützung.
Laut Dekret des Präsidenten der Italienischen Republik vom 12. Juni 1968 Nr. 1170 wurde “die Fakultät für fremde Sprachen und Literaturen mit Sitz in Udine” bei der Universität Triest aktiviert, und die Kurse begannen seit Jahrgang 1968/69.
Mit den Konventionalgrundlagen, die besonders schwer für Udine waren, da die Universität Triest, im Gegensatz zu der Universität Padua, die den Sitz in Verona mit Finanzierungen für das Bauwesen und mit eigenem Personal unterstützt hat, ganz klar bekanntgemacht hatte, dass Udine keine Unterstützung bekommen hätte, betonte man, dass das Konsortium die ganze Verantwortung übernehmen sollte, auch das Personal, das in Triest bei der Hauptverwaltung der Universität für die Verwaltung des vertragsgebundenen Sitzes durch abgetrennte Bilanz sorgte.
Mit eigenen Mitteln und mit regionalen Finanzierungen – in diesem Fall sollten die Finanzierungen für die Universität Triest immer höher sein, als die entsprechenden für die Universität Udine –erfüllte das Konsortium seine Pflichten, auch in der Baupolitik, und kaufte und später renovierte den Palazzo Antonini-Cernazai und das ehemalige Augustinerkloster, das als ehemaliges Finanzamt besser bekannt ist. Das Konsortium erwarb die nötigen Geräte und Einrichtungen und stellte das Personal ein, das die Tätigkeit in der dezentralisierten Fakultät gewährleistete.
Später, im Juni 1972, wurde ein Übereinkommen zwischen der Universität Triest und dem Konsortium abgeschlossen, wobei man in Udine die Kurse des verdoppelten Bienniums der Technischen Hochschule seit Jahrgang 1972/73 aktivierte. Auf Grund dieses Übereinkommens sollte das Konsortium sowohl die Kosten für das Lehrpersonal und die Tätigkeit mit von der Universität Triest abgetrennter Bilanz und als auch die Kosten für die Struktur- und Infrastrukturbestandteile und das Personal sichermachen.
1977-1981
Laut Gesetz vom 8. August 1977, Nr.546, Art.26 bestätigte das Parlament, unter anderem, die Gründung der Universität Udine seit Jahrgang 1977/78, deren Kurse seit Jahrgang 1978/79 zu aktivieren waren. Im nächsten Jahr trat der Präsidialerlass (DPR) vom 6. März 1978 Nr. 102 in Kraft, gemäß mit dem oben erwähnten Artikel 26 der Regierung erteilter Vollmacht. In dem Präsidialerlass wurden die Vorschriften über die Universität Udine gesetzlich formalisiert.
In Bezug auf das Konsortium beschloss das Gesetz und das folgende Dekret “die Beibehaltung der Konzession in unentgeltlichem Gebrauch zugunsten der Universität Udine und die Gebrauchsbestimmung der Immobilien im Besitz, ohne die vom dem Konsortium selbst übernommenen Pflichten zu ändern”.
In Bezug auf den Inhalt des Art. 8 von dem oben erwähnten Präsidialerlass wurde ein Anerkennungsvertrag am 18. Dezember 1980 zwischen der Universität Udine und dem Konsortium für die Begründung und die Entwicklung der Universitätslehre, wobei die mit der Universität Triest voherbestenden Konventionalverhältnisse der neugegründeten Universität übertragen wurden, die gültig waren, bis das ursprüngliche Übereinkommen verfiel. Später wurde ein zweites zwanzigjähriges Übereinkommen am 6. Februar 1981 abgeschlossen, das mit Präsidialerlass 673/81 gebilligt wurde, wobei man ein Entwicklungsprogramm für die Universität Udine dank strenger Mitarbeit zwischen Universität und Konsortium bestimmte.
1981/1998
Außer den Bauarbeiten, dem Erwerb von Geräten und Einrichtungen und der Personalanwerbung erwähnt man auch die Eingriffe, die zugunsten der Universität Udine zuerst von dem Konsortium für die Begründung und die Entwicklung der Universitätslehre und später von dem Universitätskonsortium Friauls kraft dem bis 31. Dezember 1997 gültigem Konventionalverhältnis sichergemacht wurden:
Beleuchtung und Heizung im Palazzo Antonini-Cernazai (Art. 8, Präsidialerlass 102/78)
L.. 2.075.218.582
(L. 3.198.332.043 gültige Lire)
Bereitstellung von Palazzo Antonini-Cernazai und des ehemaligen Klosters in Mantica Str. (Art. 8 – Art. 9 Präsidialerlass 102/78)
(Lire 2.402.664.000 – gültige Lire)
Unmittelbare Eingriffe auf Verlangen der Universität L.1.431.584.424 (Art. 9 Präsidialerlass 102/78)
(L. 3.107.636.752 gültige Lire)
Außerordentliche Wartung
L. 177.270.638
(L. 192.194.227 gültige Lire)
Gesamtbetrag L.8.252.737.644
(L. 11.926.844.222 gültige Lire)
Seit dem 28. Februar 1998, als das dreißigjährige Übereinkommen verfiel, laut Grundlagen des Anerkennungsvertrags von 1980, übertrag das Konsortium der Universität alle Einrichtungen und das ganze Gerät, die früher zur Verfügung der Fakultät für fremde Sprachen und Literaturen und des propädeutischen Bienniums der Technischen Hochschule standen, die von der Universität seit der Begründung benutzt wurden.